The apoCoach Sabine Schank Training - Coaching - Seminare
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Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Vertragsgestaltung

1.1  Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer über die beiderseitig zu     erbringenden  Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
 

1.2  Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer, die den Verträgen beigefügt  werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.


1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer haben Vorrang vor entgegenstehenden 
 ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen’ des Auftraggebers.

 

2. Leistungen des Trainers

2.1  Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst und nicht durch Angestellte und/oder freie 
 Mitarbeiter.


2.2  Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im Einzelnen festgelegt.


2.3  Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren.

 

 3. Honorare und Kosten

3.1  Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich.
 

3.2  Für Besprechungen, Analysen, Trainings-Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, wird ein Tageshonorar vereinbart.
 

3.3  Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
 

3.4  Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a.


3.5.  Tagessatz für eine Buchung einer Einzelveranstaltung:    2.000,- EURO
 Tagessatz für eine Buchung von 5 und mehr  Veranstaltungen:   1.800,- EURO
 
 

3.6  Reise- und (soweit erforderlich) Übernachtungskosten werden gesondert berechnet:
 Für den gefahrenen km per PKW 0,65 EURO, Zugfahrt / Flug nach Angabe. 
 

3.7  Alle Leistungen gelten zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4. Sicherung der Leistungen

4.1  Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken
 (Trainingsunterlagen usw.) . Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke
 durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Einwilligung des Trainers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder
 Videobändern ist nicht gestattet


4.2  Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.


4.3  Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainings-Maßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
 
 
4.4  Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber
 Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge   zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu
 erzielen.


4.5  Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
 

4.6  Der Trainer trifft in Absprache mit dem Auftraggeber die Auswahl von Medienproduzenten,      Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.
 

4.7  Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde.
 

4.8  Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
 Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werde, bemüht sich der Trainer, einen
 Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen.
 Das vom Trainer vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziff.
 4.1 zur Verfügung gestellt.

4.9  Der Trainer versichert, dass sich seine Lehren an den Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland orientieren und er kein Sympathisant, Anhänger oder Mitglied einer Sekte ist.

 

5. Allgemeine Bedingungen

5.1  Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
 

5.2  Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
 

5.3  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers.